Eine abgelaufene oder fällige Hauptuntersuchung ist bei uns kein Ausschlussgrund. Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht mehr zur HU bringen oder Mängel beheben lassen, bevor Sie es anbieten.
Wichtig: Wir nennen keinen automatischen Sofortpreis. Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Angaben und melden uns telefonisch mit einer fairen Einschätzung.
Die Hauptuntersuchung ist überfällig, eine erneute Vorführung würde sich angesichts des Fahrzeugalters oder -zustands wirtschaftlich nicht mehr lohnen.
Wenn absehbare Mängel eine erfolgreiche Hauptuntersuchung unwahrscheinlich machen, ist ein Verkauf im aktuellen Zustand oft die praktikablere Lösung.
Die für die HU notwendigen Reparaturen übersteigen häufig den Mehrwert, den sie dem Fahrzeug noch verschaffen würden.
Wenn ein Neuwagen oder Ersatzfahrzeug ansteht, ist eine erneute HU für das abzugebende Fahrzeug meist nicht mehr sinnvoll.
Im Formular geben Sie an, dass kein gültiger TÜV vorliegt, und beschreiben ggf. bekannte Mängel — das hilft bei der Einschätzung.
Wir melden uns telefonisch und klären, welche Unterlagen (Fahrzeugschein, letzter HU-Bericht) für die Übergabe hilfreich sind.
Bei Passung vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung und Übergabe, danach erfolgt der Ankauf inklusive Formalitäten.
Ja. Ein abgelaufener oder fällig gewordener TÜV ist kein Ausschlussgrund für unsere Einschätzung.
Nein. Sie müssen keine Hauptuntersuchung mehr durchführen lassen, bevor Sie das Fahrzeug bei uns anbieten.
Das hängt vom Einzelfall ab und ist eine rechtliche Frage, die wir hier nicht abschließend beantworten. Für die Übergabe an uns lässt sich in der Regel eine praktikable Lösung finden, die wir im persönlichen Kontakt klären.
Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.