Eine abgelaufene oder fällige Hauptuntersuchung ist bei uns kein Ausschlussgrund. Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht mehr zur HU bringen oder Mängel beheben lassen, bevor Sie es anbieten.
Die Hauptuntersuchung ist überfällig, eine erneute Vorführung würde sich angesichts des Fahrzeugalters oder -zustands wirtschaftlich nicht mehr lohnen.
Wenn absehbare Mängel eine erfolgreiche Hauptuntersuchung unwahrscheinlich machen, ist ein Verkauf im aktuellen Zustand oft die praktikablere Lösung. Bei größeren Defekten wie einem Motorschaden gilt das umso mehr.
Die für die HU notwendigen Reparaturen übersteigen häufig den Mehrwert, den sie dem Fahrzeug noch verschaffen würden.
Wenn ein Neuwagen oder Ersatzfahrzeug ansteht, ist eine erneute HU für das abzugebende Fahrzeug meist nicht mehr sinnvoll.
Im Formular geben Sie an, dass kein gültiger TÜV vorliegt, und beschreiben ggf. bekannte Mängel — das hilft bei der Einschätzung. Auch ein bekannter Unfallschaden gehört in diese Beschreibung.
Wir melden uns telefonisch und klären, welche Unterlagen (Fahrzeugschein, letzter HU-Bericht) für die Übergabe hilfreich sind. Eine ausführliche Übersicht dazu steht auf der Seite Auto verkaufen in Herne beziehungsweise Auto verkaufen in Castrop-Rauxel.
Beim Termin vor Ort prüfen wir das Fahrzeug und wickeln den Ankauf ab. Eine Fahrt zur Zulassungsstelle oder zum Prüfstand ist dafür nicht nötig.
Ja. Ein abgelaufener oder fällig gewordener TÜV ist kein Ausschlussgrund für unsere Einschätzung.
Nein. Sie müssen keine Hauptuntersuchung mehr durchführen lassen, bevor Sie das Fahrzeug bei uns anbieten.
Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wird der Termin überschritten, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden; ab einer längeren Überschreitung fällt zusätzlich eine erweiterte Hauptuntersuchung an. Unabhängig davon muss ein Fahrzeug im Straßenverkehr verkehrssicher sein, bei erheblichen Mängeln kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen. Für den Verkauf an uns spielt das keine Rolle: Wir holen das Fahrzeug ab, eine eigene Fahrt mit abgelaufenem TÜV ist dafür nicht nötig. Das ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.