Automatikgetriebeschaden, Schaltgetriebeschaden oder ein Kupplungsdefekt: Wir bewerten Ihr Fahrzeug auch im eingeschränkt fahrbereiten Zustand — ohne dass Sie das Getriebe vorher reparieren lassen müssen.
Rucken, Schlupf oder Ausfall der Automatik sind häufige und kostenintensive Defekte — für uns weiterhin ein prüfbares Ankaufsobjekt.
Schwergängige Gänge, Knackgeräusche oder ein Ausfall einzelner Gänge mindern den Wert, machen einen Verkauf aber nicht unmöglich.
Eine durchrutschende oder defekte Kupplung ist ein eigenständiger Schaden, der separat von einem Getriebedefekt eingeschätzt wird.
Auch wenn das Fahrzeug nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr fahrbereit ist, ist eine Einschätzung und Abholung möglich. Das gilt auch, wenn ein Unfallschaden dazukommt.
Beschreiben Sie im Formular, welche Symptome am Getriebe oder an der Kupplung auftreten. Treten zusätzlich Probleme am Motor auf, notieren Sie das mit.
Wir rufen zurück und fragen nach, ob Automatik oder Schaltgetriebe verbaut ist und ob sich das Fahrzeug noch bewegen lässt.
Nach der Einigung vereinbaren wir einen Abholtermin. Ob das Fahrzeug noch rollt oder verladen werden muss, klären wir vorher. Wir fahren dafür aus Herne und Castrop-Rauxel los, in jede Ecke von NRW.
Ja, sowohl Automatik- als auch Schaltgetriebeschäden prüfen wir individuell und kaufen das Fahrzeug im aktuellen Zustand an.
Ein Kupplungsdefekt ist ein eigenständiger, meist reparabler Schaden. Auch hier ist ein Ankauf ohne vorherige Reparatur möglich.
Nein, auch ein eingeschränkt oder nicht fahrbereites Fahrzeug mit Getriebeschaden können Sie bei uns angeben.
Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.